Qualitätssicherung

 

Die Berufsbezeichnung „Sachverständiger“ und „Gutachter“ sind gesetzlich nicht geschützt. Umso wichtiger ist es für jeden Gutachten- Auftraggeber, die Qualifikation und die Qualitäts- sicherung „seines“ Sachverständigen kritisch zu hinterfragen. Fehlerhafte Gutachten können zu hohen Vermögensschäden führen.

Nach einem ca. 1 jährigen nebenberuflichen Aufbau-Studium bei dem bundesweit rennomierten Ausbildungsinstitut, der WertermittlungsForum Akademie, Sinzig (Inhaber Dr.-Ing. H.O. Sprengnetter) habe ich im Jahre 2007 die Abschlußprüfung zum „Gutachter für Immobilienbewertung (WF)“ absolviert.

Die WF-geprüften Sachverständigen müssen regelmäßig ihre persönliche Eignung nachweisen (alle 6 Jahre wird durch eine erneute Prüfung der aktuelle Wissensstand überprüft). Zudem unterliegen diese Sachverständigen einer ständigen Überwachung (jährliche stichprobenhafte Kontrolle von Arbeitsproben) und sind zu regelmäßiger Weiterbildung, Qualitätssicherung, und hinreichender Haftpflichtversicherung verpflichtet. Der hohe Standard der Qualitätssicherung und des Images des WertermittlungsForums ist auch daran abzulesen, dass dieses auch Inhaber einer der beiden in Deutschland von der Trägergemeinschaft für die Akkreditierung GmbH (dessen Träger der Bund, die Bundesländer und die deutsche Wirtschaft sind) akkreditierten Zertifizierungsstellen für Personalzertifizierung von Bewertungssachverständigen nach der EN 45013 ist.